Rechtsprechung
OLG Köln, 06.10.2008 - 5 U 84/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Eine dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis ist ein der Zahnextraktion nicht spezifisch anhaftendes Risiko und erfordert daher keine Aufklärung durch den Zahnarzt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgkz.com (Rechtsprechungsübersicht)
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 25.02.2008 - 9 O 490/06
- LG Bonn, 13.03.2008 - 9 O 490/06
- OLG Köln, 06.10.2008 - 5 U 84/08
- OLG Köln, 07.11.2008 - 5 U 84/08
Papierfundstellen
- VersR 2009, 834
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2008 - 5 U 84/08
Die andere Wertung in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2005, 118) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung, da schon nicht ersichtlich ist, worauf das OLG Koblenz seine Erkenntnisse gestützt hat, ob dem etwa wie richtigerweise hier eine überzeugende sachverständige Einschätzung zugrunde liegt.
- OLG Köln, 10.11.2016 - 5 U 39/16
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen einer Nervenverletzung bei einer …
Und auch eine intraligamentäre Anästhesie [= ILA] kam als echte Behandlungsalternative für die Betäubung der betroffenen Regionen nicht in Betracht, weil die ILA für die Präparation der Zähne zwecks Eingliederns der provisorischen Brücke weder in zeitlicher Hinsicht noch hinsichtlich der erforderlichen Wirkungsintensität ausreichend stark gewesen wäre; die diesbezüglichen Ausführungen des Dr. F haben den Senat nicht zuletzt auch deshalb überzeugt, weil sie mit den Erkenntnissen des Senates aus anderen Zahnarzthaftungsprozessen übereinstimmen, in denen vergleichbare Fragen zur Entscheidung anstanden [vgl. in diesem Zusammenhang etwa den Beschluss des Senates vom 6. Oktober 2008 zu 5 U 84/08 - OLG Köln, VersR 2009, 834, Juris-Rn. 6]. - OLG Köln, 03.02.2010 - 5 U 104/09
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen …
06.10.2008,- 5 U 84/08 -). - LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08
Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung
Die Kammer braucht insoweit nicht zu entscheiden, ob die dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis als Folge einer Leitungsanästhesie ein aufklärungspflichtiges Risiko darstellt (wegen der geringen Komplikationsraten verneinend: OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751; OLG Köln VersR 2009, 834; wegen der erheblich beeinträchtigenden Folgen bejahend OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05) und ob der Beklagte einer etwaigen Aufklärungspflicht durch entsprechende Hinweise beim Eingriff am 04.10.2004 genügt hat.